top of page

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WeLuminate GmbH
(Stand Oktober 2024)
 

§1 Anwendungsbereich und Definitionen

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der WeLuminate GmbH (im Folgenden „WeLuminate“ genannt) und Unternehmern in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Unternehmer geltenden Fassung. Sie finden auch auf zukünftige Geschäftsbeziehungen Anwendung, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

b) „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

c) Abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn WeLuminate diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Bezieht sich WeLuminate in Schriftstücken auf solche Bedingungen, so bedeutet dies keine Zustimmung.
 

§2 Vertragsabschluss

a) Die nachfolgenden Regelungen beziehen sich auf Bestellungen, Buchungen oder Aufträge, die mündlich oder schriftlich per E-Mail, Post oder Telefon an WeLuminate übermittelt werden.

b) Ein Vertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und der WeLuminate GmbH, Musterstraße 1, 80333 München, eingetragen im Handelsregister München unter HRB 123456, zustande.

c) Die Präsentation von Dienstleistungen auf der Website von WeLuminate stellt kein bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Auftraggeber, eine Anfrage zu senden.

d) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn WeLuminate dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot unterbreitet und dieses vom Auftraggeber per E-Mail, Telefon oder innerhalb eines Angebotsportals angenommen wird. Sofern im Angebot nicht anders festgelegt, ist WeLuminate 20 Tage an das Angebot gebunden.

e) Vertragsbestandteile sind neben diesen AGB auch das schriftliche Angebot und der nach dem Projekt-Kickoff übermittelte Zeitplan.
 

§3 Preise, Zahlungen und Fälligkeit

a) Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Kosten (z.B. Reisekosten) werden gesondert ausgewiesen, wenn sie anfallen.

b) Der Auftraggeber leistet bei Auftragserteilung eine Anzahlung von mindestens 50 % des vereinbarten Preises, sofern WeLuminate eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt hat. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform.

c) Mit dem „Projekt-Kickoff“ beginnt die Produktion, bei der der Zeitplan festgelegt und anschließend dem Auftraggeber zur Bestätigung übermittelt wird.

d) Nach der Lieferung der „finalen Datei“, die mit einem Wasserzeichen versehen ist, stellt WeLuminate die Abschlussrechnung über den Restbetrag. Die Übergabe der wasserzeichenfreien Datei erfolgt nach Zahlungseingang.

e) Sollte das Projekt 4 Monate nach dem Kickoff noch andauern, ist WeLuminate berechtigt, die Abschlussrechnung unabhängig vom Projektstatus zu stellen.

f) Bei vereinbarten Schnellprojekten erfolgt die Schlussrechnung 14 Tage vor der Endfrist. Die finale Datei wird erst nach vollständiger Bezahlung übergeben.

g) Sollte der Auftraggeber das Projekt nach Beauftragung abbrechen, gelten folgende Stornobedingungen:

  • 20 % des Auftragswertes bei Vertragsabschluss,

  • 50 % nach dem Kickoff-Meeting,

  • 80 % bei Lieferung des ersten Konzepts oder Drehbuchs,

  • 100 % bei finaler Konzeptabnahme.

h) Bei verspäteten Zahlungen trägt der Auftraggeber etwaige Mahnkosten, Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren.

§4 Pflichten des Auftraggebers

a) WeLuminate erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt.

b) Der Auftraggeber stellt alle benötigten Informationen rechtzeitig zur Verfügung, gibt fristgerecht Feedback und trifft Entscheidungen im vereinbarten Zeitrahmen.

c) Ein benannter Ansprechpartner des Auftraggebers muss für die Abnahme von Zwischenergebnissen verantwortlich sein und in seiner Abwesenheit eine Vertretung stellen.

e) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Inhalte und stellt sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

f) Abnahmen erfolgen per E-Mail. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine Rückmeldung, gilt das Ergebnis als abgenommen.

§5 Folgen der Verletzung von Mitwirkungspflichten

a) Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber kann WeLuminate den Zeitplan einseitig anpassen. Ein neuer Zeitplan wird vereinbart, abhängig von den verfügbaren Kapazitäten.

b) Entstehen WeLuminate durch die Verzögerung zusätzliche Kosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

c) Wartet WeLuminate länger als 8 Wochen auf Feedback, ist sie berechtigt, die Abschlussrechnung zu stellen.

d) Sollte das Projekt später fortgeführt werden, können zusätzliche Kosten nachkalkuliert werden.

§6 Produktionsbeginn

Die Produktion beginnt nach Eingang der Anzahlung und dem Projekt-Kickoff.

§7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen behält sich WeLuminate das Eigentum an allen erstellten Materialien vor.

§8 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.

§9 Nutzungsrechte

a) WeLuminate überträgt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte für den erstellten Film räumlich und zeitlich unbeschränkt, ausgenommen TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen.

b) Für TV-, Radio- oder Kinoausstrahlungen bedarf es einer gesonderten Genehmigung.

c) Nutzungsrechte gelten nur für den Eigengebrauch des Auftraggebers.

§10 Datenspeicherung

WeLuminate speichert Projektdaten für 36 Monate und behält sich das Recht vor, diese nach Ablauf der Frist zu löschen.

§11 Referenznutzung

WeLuminate ist berechtigt, erstellte Filme und Logos als Referenz zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§12 Freistellung

Der Auftraggeber stellt WeLuminate von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entstehen.

§13 Rücktrittsrecht

WeLuminate kann die Produktion ablehnen, wenn rechtliche Bedenken bestehen.

§14 Haftung

WeLuminate haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§15 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

§16 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§17 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist München. Als Gerichtsstand wird München vereinbart, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.

§18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.

bottom of page